Richtig handeln
in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender in Pandemiezeiten
Praxisnah. Wissenschaftlich. Anwendbar.
Infektionsschutz, strenge Besuchsregelungen und knappe Ressourcen haben die Versorgung von Schwerkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen zu einer schwierigen Aufgabe gemacht. Die PallPan-Informationsplattform unterstützt Versorgende, Betroffene und politische Entscheider*innen durch Handlungsempfehlungen, Umsetzungsbeispiele und ein umfassendes E-Learning-Angebot – Praxisnah, wissenschaftlich fundiert und leicht zugänglich
Handlungsempfehlungen und Umsetzungsbeispiele finden
Die Handlungsempfehlungen decken alle Bereiche ab – stationär und ambulant, allgemeine und spezialisierte Pallliativversorgung. Sie haben die Möglichkeit, sich alle Empfehlungen anzeigen zu lassen. Sie können aber auch gezielt nach bestimmten Personengruppen und/oder Themen filtern. Unter „Mehr Anzeigen“ finden Sie weitere Details und praktische Umsetzungsbeispiele.
Ich bin und suche Handlungsempfehlungen zu/r
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
Handlungsempfehlung 1
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
1
Versorgende sollen infizierte und nicht-infizierte schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen palliativmedizinisch bestmöglich behandeln:
- Versorgende erfassen und lindern belastende Symptome.
- Versorgende erheben psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse und bieten bei Bedarf Unterstützung an.
- Die Einrichtungsleitung hält Medikamente für die Linderung der häufigsten Infektionssymptome vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt bei einer Pandemie evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomatischen Linderung der häufigsten Infektionssymptome.
Umsetzungsbeispiele
Telefonische/digitale palliativmedizinische und seelsorgerische Beratung, auch der Angehörigen
Eintägiger „Letzte Hilfe Kurs“ für Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patient*innen
Einsatz von Seelsorgenden, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in der Versorgung auch bei Kontaktbeschränkungen.
Einsatz von ambulanten Hospizkoordinator*innen zur Beratung und Unterstützung
Angehöriger
Freiwillige treffen sich vor Stationen mit Angehörigen.
Kontinuierliche Ansprache der Betroffenen durch das multiprofessionelle
Team
Zentralapotheken legen Vorrat mit essentiellen Medikamenten (z.B. Morphin)
für 4 Wochen an
Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 2
Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung
2
Versorgende von infizierten schwerkranken und sterbenden Menschen sollen bei Bedarf die Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung (z.B. Palliativdienste, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)) einbinden wie bei:
- unzureichender Symptomlinderung, inkl. psychosozialen/spirituellen Unterstützung.
- komplexe Situationen, inkl. Therapiezielgesprächen und -entscheidungen.
- Bedarf der Begleitung von Angehörigen, inkl. in der Sterbe- und Trauerphase.
- Wege der Unterstützung: z.B. durch kurze Praxisempfehlungen, Schulungen, (konsiliarische) Mitbehandlung, Beratung über Telefon/ Videosprechstunden/
Telemedizin
Umsetzungsbeispiele
Palliativdienste und SAPV bieten kurze Praxisempfehlungen
Peer-Learning für Palliativversorgung und -medizin
Zusammenarbeit von spezialisierten und allgemeinen Palliativversorgungs-Netzwerken und Landesverbänden
Ethikberatung konsultieren
Entwicklung eines „Palliative Care Pandemic Pack“ für eine Palliativversorgung durch nicht-spezialisierte Kollegen
In Ressourcen-limitierten Settings werden für die Reaktion auf die Pandemie drei Schlüsselbereiche vorgeschlagen
Vermeidung von Vereinsamung, Stigmatisierung und Unterversorgung
Handlungsempfehlung 3
Vermeidung von Vereinsamung, Stigmatisierung und Unterversorgung
3
Versorgende sollen die Gefahr der Vereinsamung von infizierten schwerkranken und sterbenden Menschen erkennen und Stigmatisierung und Unterversorgung vermeiden.
Umsetzungsbeispiele
Fehlende Sterbebegleitung kompensieren
Ängste der Versorgenden vor einer Infektion thematisieren, reflektieren und Umgangsstrategien entwickeln
Versorgende zur pandemischen Erkrankung schulen
Anbieten von Palliativversorgung
bei Priorisierungs-Entscheidungen
Handlungsempfehlung 4
Anbieten von Palliativversorgung bei Priorisierungs-entscheidungen
4
Versorgende sollen schwerkranke Menschen, die aufgrund einer Priorisierungsentscheidung keine lebenserhaltende Therapie erhalten, palliativmedizinische behandeln und ihren Angehörigen bei Bedarf Unterstützung anbieten.
Umsetzungsbeispiele
Anbindung von SAPV im ambulanten Bereich und Palliativdienste im stationären Bereich
Konzepte für psychosoziale Begleitung
Berücksichtigung der Anliegen von Palliativpatient*innen bei Priorisierungskonzepten
Handlungsempfehlung 5
Berücksichtigung der Anliegen von Palliativpatient*innen bei Priorisierungskonzepten
5
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste und Fachgesellschaften sollen bei der Entwicklung von lokalen und nationalen Priorisierungskonzepten („Triage“-Konzepten) die Anliegen von schwerkranken und sterbenden Menschen unter Einbeziehung eines Vertretenden der Palliativversorgung berücksichtigen.
Umsetzungsbeispiele
Krisenstabsleitungen beziehen Palliativmediziner*innen in die
Entwicklung von Triage-Konzepten ein
Frühzeitiges Anbieten von Gesprächen über Therapieziele und Behandlungspräferenzen
Handlungsempfehlung 6
Frühzeitiges Anbieten von Gesprächen über Therapieziele und Behandlungspräferenzen
6
Versorgende sollen Menschen, die schwerkrank sind oder zur Risikogruppe für einen schweren Infektionsverlauf gehören, und ihren Angehörigen Gespräche über Therapieziele und Behandlungspräferenzen (u.a. zu Krankenhauseinweisung, Behandlung auf einer Intensivstation und Reanimation) frühzeitig anbieten
- Gespräche möglichst vor Krankenhauseinweisung anbieten.
- Im Gespräch keinen Therapieverzicht suggerieren mit dem Ziel, knappe Ressourcen freizuhalten.
- Persönliches Gespräch bevorzugen; wenn nicht möglich, dann proaktiv digitale Kommunikationsmittel nutzen.
- Gespräche dokumentieren und entsprechende Formulare nutzen (z.B. Patient*innenverfügung, Notfallbogen).
- Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste weisen auf die Notwendigkeit der Gespräche im Pandemieplan hin.
Umsetzungsbeispiele
Patientenverfügungen in Bezug auf die pandemische Erkrankung
Einsatz von Berater*innen für die Planung der Gesundheitsversorgung in Alten- und Pflegeheimen.
Entwicklung einer App für Videosprechstunde
Entwicklung von Gesprächsleitfäden
Implementierung eines Palliative-Care-Response Teams zur Durchführung von Therapiezielgesprächen in zeitkritischen Situationen
Möglichkeiten zur Identifizierung gefährdeter Patient*innen
Hinweise zu Aktualisierungen von Patientenverfügungen angesichts der Pandemie nutzen
Wahrung der Patient*innenwürde durch die „Patient DignityQuestion“
Erfassung und Berücksichtigung des Willens der Patient*innen
Handlungsempfehlung 7
Erfassung und Berücksichtigung des Willens der Patient*innen
7
Versorgende sollen den aktuell erklärten, vorausverfügten oder mutmaßlichen Willen der infizierten und nicht-infizierten schwerkranken oder sterbenden Menschen bezüglich einer indizierten Therapie erfassen und berücksichtigen:
- Prüfen, ob bereits verfasste Patient*innenverfügungen und weitere Willensbekundungen aktualisiert sind, u.a. ob sie auf die Infektionskrankheit
zutreffen. - Patient*innenverfügungen und weitere vorsorgliche Willensbekundungen dokumentieren.
- Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste stellen sicher, dass die Dokumentation zugänglich bleibt und bei einem Ortswechsel (z.B. Krankenhauseinweisung) mitgeben werden.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Abwägung zwischen individuellen Bedürfnissen von Patient*innen und dem Infektionsschutz
Handlungsempfehlung 8
Abwägung zwischen den individuellen Bedürfnissen von Patient*innen und dem Infektionsschutz der Bevölkerung
8
Die individuellen Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen, insbesondere das Bedürfnis nach Nähe, sollen in der Abwägung mit dem Infektionsschutz der Bevölkerung eine immer größere Gewichtung erhalten, je näher die Sterbephase rückt.
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
Handlungsempfehlung 9
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
9
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste dürfen den sterbenden Menschen nicht den Besuch und die Begleitung durch ihre Angehörigen verweigern – bei Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln:
Der Zugang ist frühzeitig zu gewährleisten (bei Verdacht auf eine nahende Sterbephase und möglichst bevor eine Kommunikation mit dem schwerkranken Menschen nicht mehr möglich ist).
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
Handlungsempfehlung 10:
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
10
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen sollen bei Anordnungen von Kontaktbeschränkungen gesonderte Regelungen für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen und ihre Angehörigen (jeweils für nicht Infizierte und Infizierte) erstellen.
Umsetzungsbeispiele
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Entwicklung von zentralen Besuchsregelungen
Verordnung Niedersachsens, die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste erlaubt
Besuchskonzepte für Angehörige
Handlungsempfehlung 11
Besuchskonzepte für Angehörige
11
Leiter*innen der Einrichtungen und Krisenstäbe sollen ein Besuchskonzept für Angehörige von nicht-infizierten und infizierten schwerkranken und
sterbenden Menschen erstellen:
- Einzelfallentscheidungen ermöglichen, wofür Verantwortliche benannt werden müssen (z.B. mehrere Angehörige gleichzeitig, längere Besuchszeiten).
- Besuch durch infizierte Angehörige als Sonderfall erwägen
(Absprache mit Gesundheitsbehörden notwendig). - Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes Besuche bei infizierten Menschen möglichst durch Personal begleiten lassen.
- Regelungen an alle Beteiligten regelmäßig kommunizieren und Ansprechpartner*innen benennen.
Umsetzungsbeispiele
Lübecker Ampelsystem (LAS)
Regelmäßige Testung von Angehörigen
„Ganzkörperschutzfolie“, die das gegenseitige Umarmen erlaubt
Räumliche/bauliche Maßnahmen
Palliativdienst begleitet Angehörige
Möglichkeiten im Freien schaffen
Ausreichend Schutzmaterial und Personal für Besuche von Angehörigen
Handlungsempfehlung 12
Ausreichend Schutzmaterial und Personal für Besuche von Angehörigen
12
Leiter*innen der Einrichtungen sollen für Besuche der Angehörigen von schwerkranken und sterbenden Menschen ausreichend Schutzausrüstung sowie geschultes Personal zur sachgerechten Anleitung der Besucher*innen und Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen bereitstellen.
Umsetzungsbeispiele
Anleitungen für Angehörige erstellen, dabei mit Piktogrammen arbeiten
Schulungen anbieten, inkl. Videos
Alternativen zur Begleitung von Angehörigen, wenn Besuche nicht möglich sind
Handlungsempfehlung 13
Alternativen zur Begleitung von Angehörigen, wenn Besuche nicht möglich sind
13
Leiter*innen der Einrichtungen sollen bei Besuchseinschränkungen den schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen anbieten, die Begleitung durch Mitarbeitende, Seelsorgende oder Ehrenamtliche/Hospizdienst zu intensivieren.
Umsetzungsbeispiele
Einsatz von Ehrenamtlichen
Mitarbeitende des Klinikums unterliegen nicht dem Besuchsverbot
Einrichtungen mit bestehendem Palliativversorgungskonzept gelingt eher eine Begleitung.
Sterbebegleitung auf Infektionsstation (ebenso wie auf anderen Stationen) mit Unterstützung der spezialisierten Palliativversorgung
Bereitstellung von Kommunikationsmitteln für Nähe zwischen Patient*innen und Angehörigen
Handlungsempfehlung 14
Bereitstellung von Kommunikationsmitteln für Nähe zwischen Patient*innen und Angehörigen
14
Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen sollen für den Fall, dass persönliche Besuche durch Angehörige nicht oder nur eingeschränkt möglich
sind, Kommunikationsmittel für die Herstellung von Kommunikation und Nähe bereitstellen:
- Proaktiv und niederschwellig anbieten.
- Bei der Nutzung ggf. unterstützen und hierfür Mitarbeitende schulen.
- Wahl der Medien nach Wünschen und Möglichkeiten der schwerkranken Menschen und ihrer Angehörigen richten (Telefon, digitale Medien).
Umsetzungsbeispiele
Video-Telefonate der Angehörigen mit Patient*innen möglich machen.
Tablets und Smartphones bereitstellen.
Ehrenamt/ Hospizdienst einbeziehen
Entwicklung und Implementierung einer Telefon-Hotline für Fragen zur palliativmedizinischen Versorgung, Gesprächen mit Angehörigen und Coaching von Mitarbeitenden
regelmäßige Kontaktaufnahme mit Angehörigen durch Versorgende
Handlungsempfehlung 15
Regelmäßige Kontaktaufnahme mit Angehörigen durch Versorgende
15
Bei Kontaktbeschränkungen sollen Versorgende regelmäßig Kontakt mit Angehörigen aufnehmen, um sie über die Situation der schwerkranken und
sterbenden Menschen zu informieren und sie in Entscheidungen einzubeziehen:
- Versorgende verabreden feste Ansprechpartner*innen, klare Zuständigkeiten und feste Zeiten.
- Versorgende kommunizieren empathisch u.a. durch das Ausdrücken von Wertschätzungen und Verständnis und durch die Vermittlung von Sicherheit.
- Versorgende nutzen proaktiv digitale Kommunikationswege.
- Die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sorgen für Personalressourcen und die technische Voraussetzungen für digitale Kommunikationswege.
Umsetzungsbeispiele
Speziell geschulte Mitarbeitende übernehmen den Kontakt
Telefonsprechstunde für Angehörige durch Ethik/Psycholog*innen
Intensivtagebücher für Mitarbeitende
Niedrigschwellige Angebote an das Personal mit Hinweisen zur empathischen Kommunikation in schwierigen Situationen
rückwirkend Entlastung ermöglichen
Telefonseelsorgerische Expertise einbeziehen, um Nähe trotz digitaler Distanz zu vermitteln
„Remote communication liasion program“, hilft Teams von Intensivstationen und der Palliativmedizin, Familien von schwerkranken Patient*innen zu betreuen
Information der Angehörigen und Patient*innen über die Regelungen
Handlungsempfehlung 16
Information der Angehörigen und Patient*innen über die Regelungen
16
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die schwerkranken und sterbenden Menschen und ihre Angehörigen über die lokale Pandemielage und die geltenden Regelungen regelmäßig informieren:
- Sie benennen Kommunikationsverantwortliche in Pandemieplänen.
- Sie stellen aktuelle Informationen niederschwellig (einfacher Zugang und leichte Sprache) zu Verfügung.
Umsetzungsbeispiele
Mögliche Kommunikationswege: Homepage, Newsletter, Aushänge,
Hotline, Pressemitteilung
Informationsmaterial für Patient*innen und Angehörige: Flyer, Beitrag in gesundheitsspezifischen Medien, Videoclips etc.
Bildung von Task Forces, Einsatzleitungen u.a., die pandemiebezogene Anweisungen tagesaktuell veröffentlichen
Zentral-regionale Verteiler informieren über sich schnell ändernde
Regelungen
Online-Beratungsangebote auf Krisenplattform
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
Handlungsempfehlung 17
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
17
Das Abschiednehmen von Verstorbenen (infiziert/nicht-infiziert) soll am Sterbeort oder im nahen Umfeld des Sterbens ermöglicht werden:
● Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen ermöglichen gemeinsames oder gestaffeltes Abschiednehmen auch durch mehrere Angehörige und informieren Angehörige frühzeitig über bestehende Regelungen.
● Bestatter*innen ermöglichen den Abschied.
● Politik und öffentliche Verwaltung schaffen in Verordnungen und Gesetzen die notwendigen Voraussetzungen
Umsetzungsbeispiele
Aufbahrungsraum in der Pathologie/Prosektur
Abschiedsraum auf Infektionsstation
Broschüre mit Anregungen für alternative Abschiedsrituale
Abschiednehmen von nicht-infizierten Verstorbenen ermöglichen
Möglichkeit der Teilnahme an Bestattungen
Handlungsempfehlung 18
Möglichkeit der Teilnahme an Bestattungen
18
Religionsgemeinschaften und kommunale Verwaltungen sollen die Teilnahme an Trauerfeiern und Bestattungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften sowie individuelles Totengedenken auf Friedhöfen ermöglichen:
- Sie halten als Alternative oder Ergänzung digitale Übertragungsmöglichkeiten von Bestattung/Trauerfeiern bereit.
- Bundes-, Landesregierungen und kommunale Verwaltungen schaffen hierzu die nötigen Voraussetzungen.
Umsetzungsbeispiele
Trauerfeier/Totengedenken wird ins Freie verlegt oder die Trauernden in Gruppen aufgeteilt, um allen den Abschied zu ermöglichen
Kultursensibler Umgang mit unterschiedlichen Abschiedsritualen
Anbieten bedarfsorientierter Unterstützung in der Trauer
Handlungsempfehlung 19
Anbieten bedarfsorientierter Unterstützung in der Trauer
19
Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen Hinterbliebene über Angebote zur Unterstützung in der Trauer proaktiv hinweisen und bedarfsorientierte Angebote machen:
- Persönliche Begleitung bevorzugen
- wenn nicht möglich, alternative Wege anbieten (z.B. Telefon, digitale Kommunikationsmittel, Schriftform).
Umsetzungsbeispiele
Ambulante Hospizdienste als Ansprechpartner für Trauerarbeit
Trauerbank: Zeiten, zu denen Trauernde mit Ehrenamtlichen auf einer Bank Gespräche führen können
Webbasierte Angebote zur Trauerbewältigung
Angehörige von infizierten Verstorbenen erhalten besondere Trauer-/ Beileidskarte mit Ansprechpersonen/ Kontaktdaten
Gewährleistung des Infektionsschutz der Mitarbeitenden
Handlungsempfehlung 20
Gewährleistung des Infektionsschutz der Mitarbeitenden
20
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen den bestmöglichen Infektionsschutz für ihre Mitarbeitenden in der Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen auf der Basis des Erreger-spezifischen Standards (RKI-definiert) gewährleisten:
- Mitarbeitende wiederholt zum Umgang mit infizierten Personen und zum Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung schulen, um Sicherheit zu vermitteln und Ängste zu reduzieren.
- Ansprechpartner*innen für Rückfragen benennen.
- Ausreichend Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten zur
Verfügung stellen. - Abläufe überprüfen und ggf. anpassen, um eigene Infektion und Verbreitung der Infektion zu verhindern.
- Ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stellen.
Umsetzungsbeispiele
Umfunktionierung von Material: sterile OP-Kittel als Isolationskittel
Bei Ressourcenmangel: Priorisierung bei der Verteilung von Schutzausrüstung
Schutz- und Testkonzept für die Dienste erstellen mit Konzepten für Hygienemaßnahmen, Einsatz von Schutzausrüstung und (Schnell-)Tests
Kassenärztliche Vereinigungen bevorraten Schutzkleidung, Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Sichtschutz/ Spuckschutz
Home-Office ermöglichen, wo praktikabel
Praxisöffnungszeiten strecken
Personalplanung in getrennten Clustern (feste Mitarbeiterkohorten)
Um potentielle Infektions-Ausbrüche überschaubar zu halten, werden Mitarbeitende in feste Zimmer/Patienten aufgeteilt
„Infektionsräume“ in Praxen für Patient*innen mit Verdacht auf eine pandemische Erkrankung, Personal versorgt die Patient*innen hier mit persönlicher Schutzausrüstung
Regelmäßige Information der Mitarbeitenden über die Pandemiesituation und die aktuellen Regelungen
Handlungsempfehlung 21
Regelmäßige Information der Mitarbeitenden über die Pandemiesituation und die aktuellen Regelungen
21
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen regelmäßig Mitarbeitende über die Pandemiesituation vor Ort und die aktuellen Regelungen informieren.
Umsetzungsbeispiele
Regelmäßige Mitarbeiter*innentreffen/ Besprechungen, Rundmail, Homepage, Aushänge, Hotline, Briefings der Infektions-Station zur Lage in der Einrichtung
Alltagstaugliche, zielgruppenspezifische, wissenschaftlich fundierte Informationsplattformen
Personal in Krisenkommunikation schulen
Tägliche Telefonkonferenzen ohne Agenda zum informellen Austausch
Betriebsärzt*in kommt für Fragerunde der Mitarbeitenden ins Haus
Rückmeldung der Mitarbeitenden an Verantwortliche über Probleme und Bedürfnisse
Handlungsempfehlung 22
Rückmeldung der Mitarbeitenden an Verantwortliche über Probleme und Bedürfnisse
22
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen regelmäßig Mitarbeitende ermuntern, pandemiebezogene Probleme, Hindernisse, Bedarfe und eigene Bedürfnisse zu berichten, um Abhilfe bzw. Lösungen zu finden.
Umsetzungsbeispiele
Einrichtung einer “Pandemie-E-Mail-Adresse” oder Nutzung des Critical-Incident-Reporting für direkte Rückmeldung der Mitarbeitenden an den Krisenstab
Leiter*innen führen Schnelltests bei Mitarbeitenden durch und nutzen die Zeit für Austausch
Schulungen der Mitarbeiter*innen zur Behandlung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen
Handlungsempfehlung 23
Schulungen der Mitarbeiter*innen zur Behandlung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen
23
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen für Mitarbeiter*innen in einer Pandemiesituation Unterstützungsangebote für die Behandlung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen bereitstellen:
● Schulungen und Schulungsmaterial zur Symptomkontrolle, Gesprächsführung, Therapiezielfindung, Angehörigenbegleitung.
● Schulungen für die Weiterentwicklung der Kompetenzen in der digitalen Kommunikation.
● Möglichkeit der Einbindung der spezialisierten Palliativversorgung und von Hospizangeboten.
● Ggf. zusätzliches Personal für zusätzliche Aufgaben bereitstellen
Umsetzungsbeispiele
Schulungen und Schulungsmaterial zur Symptomkontrolle, Gesprächsführung, Therapiezielfindung, Angehörigenbegleitung
Schulungen für die Weiterentwicklung der Kompetenzen in der digitalen Kommunikation
Möglichkeit der Einbindung der spezialisierten Palliativversorgung und von Hospizangeboten
Telefonseelsorge- kompetenzen/ -erfahrungen einbeziehen
Niedrigschwellige Angebote an Mitarbeitende mit Hinweisen zur empathischen Kommunikation in schwierigen Situationen, z.B. Postkarten oder „Bierdeckel“ mit typischen Sätzen in kritischen Kommunikationssituationen
Schaffung von Unterstützungsangeboten für Mitarbeitende
Handlungsempfehlung 24
Schaffung von Unterstützungsangeboten für Mitarbeitende
24
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen für Mitarbeitende in einer Pandemiesituation für niederschwellige Unterstützungsangebote sorgen, z.B. persönliche Gespräche, Krisenhotline, psychosoziale/seelsorgerische Unterstützung anbieten, Informations-/Unterstützungsmaterial.
Umsetzungsbeispiele
Einsatz von Krisenhotline und Seelsorge
Supervision unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich (z.B. mehrmals in Kleingruppen, draußen, digital, hybrid).
Broschüre zu Trauer im Team
Proaktiv informieren, persönliches Gespräch suchen, Präsenz zeigen, offene Kommunikation
Anbindung an betriebliches Gesundheitsmanagement oder Nutzung der Angebote der Krankenkassen zu Bewegung und Gesundheitsförderung (Nutzung von APPs)
Tägliches Angebot einer offenen Sprechstunde mit Psychosomatik
Jede*r Mitarbeitende kann einen (bemalten) Stein zur Erinnerung an einen Bewohner an einem Ort im Garten der Einrichtung ablegen
Mitarbeitende können ihren Dienstplan bedürfnisorientiert gestalten
Betriebsinterne Betreuungsangebote für Kinder und schulpflichtige Jugendliche von Mitarbeitenden in allen Lockdownphasen (Homeschooling, Kindernotfallbetreuung)
Wertschätzende Gesten und Leistungen, wie Gutscheine, Prämien, Karten
Tägliche Unterstützungsmaßnahmen in Hochphasen der Pandemie (gratis Wasser,
Obst und Mittagessen, gratis Parkangebote).
Mitarbeiterzeitschrift enthält Informationen und Unterstützungsangebote
Aushänge, Schwarzes Brett, Mitarbeiterportal
Unterstützen der Hilfeleistenden mit Interventionen
Empfehlungen für die Unterstützung der psychischen Gesundheit von Patient*innen und Mitarbeitenden im Gesundheitswesen (via trauma-informed interdisciplinary systems)
Schaffung von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende
Handlungsempfehlung 25
Schaffung von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende
25
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen für Mitarbeitende Möglichkeiten zur Reflexion (z.B. Team-/Fall-Supervisionen) schaffen, um den
interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Austausch zu fördern.
Umsetzungsbeispiele
Gesprächskreise
Freilufttreffen
Ernennen einer*s „Wohlbefinden“-Verantwortlichen innerhalb des Teams
Digital gestützte Rituale
Monatliche Gruppentreffen der Ehrenamtlichen per Videokonferenz, geöffnet für die Teilnahme durch Hauptamtliche/ Mitarbeitende der Klinik für Palliativmedizin
Supervision per Videokonferenz
Rituale (Gedenkfeier für Mitarbeitende) und Teamaktivitäten (z.B. Ausflüge, Feiern, gemeinsames Essen) bei niedriger, regionaler Inzidenzrate nachholen
Gedenkfeier in Form von „Gedenk-Wandern“ anbieten
gedankliche Andachtsstunde
2-Minuten Stille vor jeder Übergabe (Achtsamkeitsübungen aktiv einführen) vor Teambesprechungen
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 26
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
26
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die bestehenden Angebote und Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung in Pandemiezeiten aufrechterhalten:
- Einsatzfähigkeit der allgemeinen Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichern.
- Einsatzfähigkeit der SAPV-Teams beibehalten, um die ambulante Versorgung zu gewährleisten und die stationäre Versorgung zu entlasten.
- Einsatzfähigkeit der Palliativdienste (Konsile) beibehalten, um die stationäre Versorgung auf allen Stationen (incl. ICU, Infektionsstationen) zu unterstützen.
- Einsatzfähigkeit der Palliativstation sichern, um die Betreuung der nicht-infizierten Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.
- Einsatzfähigkeit der Ehrenamtlichen/Hospizdienste zur Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen nach Möglichkeit aufrechterhalten.
Umsetzungsbeispiele
Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation
Telemedizin kann abgerechnet werden
Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung
Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz
Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten
Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen
Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird
Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.
Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung oder neuen Schaffung von Angeboten der Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 27
Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung oder neuen Schaffung von Angeboten der Palliativversorgung
27
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste und kommunale Versorgungsregionen sollen abhängig von der Pandemiesituation prüfen, ob Angebote der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung erweitert oder neu geschaffen werden müssen:
- Palliativbetten/-bereiche für infizierte Patient*innen.
- Palliativdienste im Krankenhaus, SAPV in der ambulanten Versorgung.
- Fachbereichs- und strukturübergreifende Unterstützung (z.B. psychosoziale Unterstützung, Begleitung von Angehörigen) durch vorhandene Angebote der Hospiz und Palliativversorgung.
- Erweiterung von Personalressourcen mit Qualifikation in Hospiz- und Palliativversorgung.
Umsetzungsbeispiele
Aufbau/Umbau einer Palliativstation für end-of-life care von nicht-heilbaren Intensivpatienten (Apoeso, 2020).
Strategien zum Ausbau der Palliativversorgung während und nach der COVID- 19-Pandemie unterteilt in sofortige Reaktionsfähigkeit zur Anpassung an die Pandemieparameter und langfristige Bereitschaftsstrategien zur Einbettung der Palliativversorgung in den Kern der Medizin (Radbruch, 2020).
Einsatz von medizinischen Fachkräften, deren Arbeit aufgrund der Pandemie eingeschränkt werden musste, in anderen Bereichen/Aktivitäten wie Pflege, Kommunikation, Symptomkontrolle, Begleitung (Haire, 2020).
Training von medizinischem Personal anhand eines Curriculums
Ausweitung des Zugangs zu Palliativversorgung stationär und ambulant durch verschiedene Versorgungsmodelle:
Vereinfachte Meldeverfahren für Patient*innen in der SAPV
Ambulante Hospizdienste akquirieren neue Räumlichkeiten (über Träger,
andere Institutionen), um kleinere Gruppen anbieten können.
Bei Bedarf Einsatz von ambulantem Hospizdienst in stationärer Einrichtung.
Wenn anderes Personal eingesetzt wird, Zeit für Einführung und Arbeitsweisen in Palliative Care einplanen und klar kommunizieren.
Personal-Pools, die bei Bedarf abgerufen werden:
Besucherkontrolle, Testungen, Reinigungen, Informationsdienste durch Studierende oder Umschichtung von Personal aus anderen Abteilungen (oder Zeitarbeitsfirmen).
Palliativdienste unterstützen bei Bedarf:
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
Handlungsempfehlung 28
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
28
Für die digitale Kommunikation im Patient*innen- und Angehörigenkontakt sowie für den Austausch zwischen Mitarbeitenden sollen die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste technische Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Endgeräte bereithalten.
Die Bundes- und Landesregierungen sollen datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Umsetzungsbeispiele
Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link).
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/ Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten.
Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden.
Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an.
Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen.
Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
Handlungsempfehlung 29
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
29
Die zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommune) bzw. die Krankenkassen sollen kurzfristig zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter den erhöhten Anforderungen einer Pandemiesituation zu gewährleisten, z.B. für persönliche Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten (auch für Angehörige), Personal und digitale Kommunikationsmittel.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin bei der Erstellung und Umsetzung von Pandemieplänen
Handlungsempfehlung 30
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin bei der Erstellung und Umsetzung von Pandemieplänen
30
Bei der Erstellung und Umsetzung von Pandemieplänen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sollen Ansprechpartner*innen benannt und einbezogen werden, die die Bedürfnisse von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen in der Pandemiebewältigung vertreten.
Umsetzungsbeispiele
Weitere Informationen: Pandemieplan für Einrichtungen (u.a. Krankenhäuser) zur Sicherstellung hochqualitativer Palliativversorgung unter Berücksichtigung von Mitarbeiterressourcen, Utensilien, Räumlichkeiten und Systemen (Sese, 2020, Arya, 2020 und Downar, 2020).
In den Pandemieplänen feste Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin sowie zur einrichtungsinternen Evaluation und Kommunikation der Palliativversorgung in Pandemiezeiten benennen.
Entwicklung von vorgefertigten Satzbausteinen für verschiedene Ebenen.
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin in Krisenstäbe
Handlungsempfehlung 31
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin in Krisenstäbe
31
Krisenstäbe auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sollen Ansprechpartner*innen benennen und einbeziehen, die die Bedürfnisse von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen in der Pandemiebewältigung vertreten.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Vernetzung der Einrichtungen und Dienste mit palliativmedizinischer und hospizlicher Ausrichtung
Handlungsempfehlung 32
Vernetzung der Einrichtungen und Dienste mit palliativmedizinischer und hospizlicher Ausrichtung
32
Einrichtungen/Dienste mit palliativmedizinischer und hospizlicher Ausrichtung einer Region/eines Landkreises sollen sich im Pandemiefall untereinander vernetzen
bzw. die bestehenden Vernetzungen nutzen
- Zur koordinierten Interessensvertretung gegenüber übergeordneten Instanzen unter Benennung von klaren Ansprechpartner*innen.
- Zur gegenseitigen Unterstützung mit u.a. Austausch über Lösungsmöglichkeiten und Best Practice-Beispielen; Bereitstellung von Schulungs- und Informationsmaterial für Mitarbeitende, schwerkranke Menschen und Angehörige und ggf. Abstimmung bestehender Kapazitäten (personell, Betten/Plätze. u.a.).
- Zur Entwicklung einheitlicher Besuchskonzepte und Modalitäten im Netzwerk/in der Region, um die intersektorale Versorgung zu erleichtern
Umsetzungsbeispiele
Regionale Vernetzungstreffen (der ambulanten Hospizdienste, Trauernetzwerk, Runder
Tisch Palliativversorgung und Hospizarbeit) finden per Video-/ Telefonkonferenz statt.
Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen bietet Videokonferenzen zur Vernetzung
DHPV und Landesverbände handeln für die ambulanten Hospizdienste mit den
Krankenkassen Sonderregelungen zur Förderung nach §39a SGB V aus.
Nutzung der Landesverbände z.B. von DGP oder SAPV
Kooperierende stationäre Hospize und Palliativstationen in anderen Krankenhäusern übernehmen innerhalb von drei Tagen die Patienten einer schließenden Palliativstation.
Entwicklung konsentierter Informationen (Vorlagen von Dachverbänden und Gesellschaften), die Einrichtungen als Textbausteine zur Verfügung gestellt und in eigene Aushänge und Konzepte eingearbeitet werden können.
Konkrete Rückmeldung der Einrichtungsleiter*innen an Ministerien des Landes (Sozial,
Gesundheit) zu Besuchsverbot, das zunächst in Einrichtungen auch für Sterbende galt,
führten zu einer Lockerung der Zugangsbeschränkung, die in der Folgeverordnung
festgehalten wurde.
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
Handlungsempfehlung 33
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
33
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunale Verwaltungen (z.B. Gesundheitsämter) sollen Ansprechpartner*innen benennen, die in der Pandemie verantwortlich für Belange der Versorgung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen intern zuständig sind.
Umsetzungsbeispiele
Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.
Über das Projekt PallPan
Trotz aller medizinischen Bemühungen werden Menschen an den Folgen von der Infektionserkrankung sterben und es werden weiterhin Menschen an Krebserkrankungen oder anderen fortgeschrittenen Erkrankungen sterben. Es sind nationale Empfehlungen und Konzepte notwendig, die alle Versorgungsbereiche im Blick haben. Dem widmet sich der Zusammenschluss aus 13 palliativmedizinischen Einrichtungen (PallPan).