Handlungsempfehlung 10:
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
10
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen sollen bei Anordnungen von Kontaktbeschränkungen gesonderte Regelungen für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen und ihre Angehörigen (jeweils für nicht Infizierte und Infizierte) erstellen.
Umsetzungsbeispiele
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Entwicklung von zentralen Besuchsregelungen
Verordnung Niedersachsens, die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste erlaubt
Weitere Handlungsempfehlungen
Besuchskonzepte für Angehörige
Handlungsempfehlung 10:
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
10
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen sollen bei Anordnungen von Kontaktbeschränkungen gesonderte Regelungen für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen und ihre Angehörigen (jeweils für nicht Infizierte und Infizierte) erstellen.
Umsetzungsbeispiele
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Entwicklung von zentralen Besuchsregelungen
Verordnung Niedersachsens, die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste erlaubt
Ausreichend Schutzmaterial und Personal für Besuche von Angehörigen
Handlungsempfehlung 10:
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
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Die Bundes- und Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen sollen bei Anordnungen von Kontaktbeschränkungen gesonderte Regelungen für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen und ihre Angehörigen (jeweils für nicht Infizierte und Infizierte) erstellen.
Umsetzungsbeispiele
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Entwicklung von zentralen Besuchsregelungen
Verordnung Niedersachsens, die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste erlaubt
Alternativen zur Begleitung von Angehörigen, wenn Besuche nicht möglich sind
Handlungsempfehlung 10:
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
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Die Bundes- und Landesregierungen und kommunalen Verwaltungen sollen bei Anordnungen von Kontaktbeschränkungen gesonderte Regelungen für schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen und ihre Angehörigen (jeweils für nicht Infizierte und Infizierte) erstellen.
Umsetzungsbeispiele
Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
Entwicklung von zentralen Besuchsregelungen
Verordnung Niedersachsens, die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste erlaubt