Handlungsempfehlung 29
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
29
Die zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommune) bzw. die Krankenkassen sollen kurzfristig zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter den erhöhten Anforderungen einer Pandemiesituation zu gewährleisten, z.B. für persönliche Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten (auch für Angehörige), Personal und digitale Kommunikationsmittel.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Weitere Handlungsempfehlungen
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin bei der Erstellung und Umsetzung von Pandemieplänen
Handlungsempfehlung 29
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
29
Die zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommune) bzw. die Krankenkassen sollen kurzfristig zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter den erhöhten Anforderungen einer Pandemiesituation zu gewährleisten, z.B. für persönliche Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten (auch für Angehörige), Personal und digitale Kommunikationsmittel.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin in Krisenstäbe
Handlungsempfehlung 29
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
29
Die zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommune) bzw. die Krankenkassen sollen kurzfristig zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter den erhöhten Anforderungen einer Pandemiesituation zu gewährleisten, z.B. für persönliche Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten (auch für Angehörige), Personal und digitale Kommunikationsmittel.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen
Vernetzung der Einrichtungen und Dienste mit palliativmedizinischer und hospizlicher Ausrichtung
Handlungsempfehlung 29
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
29
Die zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommune) bzw. die Krankenkassen sollen kurzfristig zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Versorgung von schwerkranken und sterbenden Menschen unter den erhöhten Anforderungen einer Pandemiesituation zu gewährleisten, z.B. für persönliche Schutzausrüstung und Testmöglichkeiten (auch für Angehörige), Personal und digitale Kommunikationsmittel.
Umsetzungsbeispiele
Aachener Notfallbogen