Handlungsempfehlung 32

Vernetzung der Einrichtungen und Dienste mit palliativmedizinischer und hospizlicher Ausrichtung

Umsetzungsbeispiele

Ambulante VersorgungStationäre Versorgung
i

Regionale Vernetzungstreffen (der ambulanten Hospizdienste, Trauernetzwerk, Runder
Tisch Palliativversorgung und Hospizarbeit) finden per Video-/ Telefonkonferenz statt.

Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen bietet Videokonferenzen zur Vernetzung

DHPV und Landesverbände handeln für die ambulanten Hospizdienste mit den
Krankenkassen Sonderregelungen zur Förderung nach §39a SGB V aus.

Nutzung der Landesverbände z.B. von DGP oder SAPV

Kooperierende stationäre Hospize und Palliativstationen in anderen Krankenhäusern übernehmen innerhalb von drei Tagen die Patienten einer schließenden Palliativstation.

Entwicklung konsentierter Informationen (Vorlagen von Dachverbänden und Gesellschaften), die Einrichtungen als Textbausteine zur Verfügung gestellt und in eigene Aushänge und Konzepte eingearbeitet werden können.

Konkrete Rückmeldung der Einrichtungsleiter*innen an Ministerien des Landes (Sozial,
Gesundheit) zu Besuchsverbot, das zunächst in Einrichtungen auch für Sterbende galt,
führten zu einer Lockerung der Zugangsbeschränkung, die in der Folgeverordnung
festgehalten wurde.

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Weitere Handlungsempfehlungen

33

Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden

1

Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen

2

Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung