Handlungsempfehlung 1
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
1
Versorgende sollen infizierte und nicht-infizierte schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen palliativmedizinisch bestmöglich behandeln:
- Versorgende erfassen und lindern belastende Symptome.
- Versorgende erheben psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse und bieten bei Bedarf Unterstützung an.
- Die Einrichtungsleitung hält Medikamente für die Linderung der häufigsten Infektionssymptome vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt bei einer Pandemie evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomatischen Linderung der häufigsten Infektionssymptome.
Umsetzungsbeispiele
Telefonische/digitale palliativmedizinische und seelsorgerische Beratung, auch der Angehörigen
Eintägiger „Letzte Hilfe Kurs“ für Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patient*innen
Einsatz von Seelsorgenden, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in der Versorgung auch bei Kontaktbeschränkungen.
Einsatz von ambulanten Hospizkoordinator*innen zur Beratung und Unterstützung
Angehöriger
Freiwillige treffen sich vor Stationen mit Angehörigen.
Kontinuierliche Ansprache der Betroffenen durch das multiprofessionelle
Team
Zentralapotheken legen Vorrat mit essentiellen Medikamenten (z.B. Morphin)
für 4 Wochen an
Weitere Handlungsempfehlungen
Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 1
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
1
Versorgende sollen infizierte und nicht-infizierte schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen palliativmedizinisch bestmöglich behandeln:
- Versorgende erfassen und lindern belastende Symptome.
- Versorgende erheben psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse und bieten bei Bedarf Unterstützung an.
- Die Einrichtungsleitung hält Medikamente für die Linderung der häufigsten Infektionssymptome vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt bei einer Pandemie evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomatischen Linderung der häufigsten Infektionssymptome.
Umsetzungsbeispiele
Telefonische/digitale palliativmedizinische und seelsorgerische Beratung, auch der Angehörigen
Eintägiger „Letzte Hilfe Kurs“ für Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patient*innen
Einsatz von Seelsorgenden, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in der Versorgung auch bei Kontaktbeschränkungen.
Einsatz von ambulanten Hospizkoordinator*innen zur Beratung und Unterstützung
Angehöriger
Freiwillige treffen sich vor Stationen mit Angehörigen.
Kontinuierliche Ansprache der Betroffenen durch das multiprofessionelle
Team
Zentralapotheken legen Vorrat mit essentiellen Medikamenten (z.B. Morphin)
für 4 Wochen an
Vermeidung von Vereinsamung, Stigmatisierung und Unterversorgung
Handlungsempfehlung 1
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
1
Versorgende sollen infizierte und nicht-infizierte schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen palliativmedizinisch bestmöglich behandeln:
- Versorgende erfassen und lindern belastende Symptome.
- Versorgende erheben psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse und bieten bei Bedarf Unterstützung an.
- Die Einrichtungsleitung hält Medikamente für die Linderung der häufigsten Infektionssymptome vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt bei einer Pandemie evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomatischen Linderung der häufigsten Infektionssymptome.
Umsetzungsbeispiele
Telefonische/digitale palliativmedizinische und seelsorgerische Beratung, auch der Angehörigen
Eintägiger „Letzte Hilfe Kurs“ für Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patient*innen
Einsatz von Seelsorgenden, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in der Versorgung auch bei Kontaktbeschränkungen.
Einsatz von ambulanten Hospizkoordinator*innen zur Beratung und Unterstützung
Angehöriger
Freiwillige treffen sich vor Stationen mit Angehörigen.
Kontinuierliche Ansprache der Betroffenen durch das multiprofessionelle
Team
Zentralapotheken legen Vorrat mit essentiellen Medikamenten (z.B. Morphin)
für 4 Wochen an
Anbieten von Palliativversorgung
bei Priorisierungs-Entscheidungen
Handlungsempfehlung 1
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
1
Versorgende sollen infizierte und nicht-infizierte schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen palliativmedizinisch bestmöglich behandeln:
- Versorgende erfassen und lindern belastende Symptome.
- Versorgende erheben psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse und bieten bei Bedarf Unterstützung an.
- Die Einrichtungsleitung hält Medikamente für die Linderung der häufigsten Infektionssymptome vor.
- Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt bei einer Pandemie evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomatischen Linderung der häufigsten Infektionssymptome.
Umsetzungsbeispiele
Telefonische/digitale palliativmedizinische und seelsorgerische Beratung, auch der Angehörigen
Eintägiger „Letzte Hilfe Kurs“ für Angehörige von schwerkranken und sterbenden Patient*innen
Einsatz von Seelsorgenden, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in der Versorgung auch bei Kontaktbeschränkungen.
Einsatz von ambulanten Hospizkoordinator*innen zur Beratung und Unterstützung
Angehöriger
Freiwillige treffen sich vor Stationen mit Angehörigen.
Kontinuierliche Ansprache der Betroffenen durch das multiprofessionelle
Team
Zentralapotheken legen Vorrat mit essentiellen Medikamenten (z.B. Morphin)
für 4 Wochen an