Handlungsempfehlung 33
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
33
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunale Verwaltungen (z.B. Gesundheitsämter) sollen Ansprechpartner*innen benennen, die in der Pandemie verantwortlich für Belange der Versorgung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen intern zuständig sind.
Umsetzungsbeispiele
Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.
Weitere Handlungsempfehlungen
Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen
Handlungsempfehlung 33
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
33
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunale Verwaltungen (z.B. Gesundheitsämter) sollen Ansprechpartner*innen benennen, die in der Pandemie verantwortlich für Belange der Versorgung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen intern zuständig sind.
Umsetzungsbeispiele
Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.
Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 33
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
33
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunale Verwaltungen (z.B. Gesundheitsämter) sollen Ansprechpartner*innen benennen, die in der Pandemie verantwortlich für Belange der Versorgung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen intern zuständig sind.
Umsetzungsbeispiele
Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.
Vermeidung von Vereinsamung, Stigmatisierung und Unterversorgung
Handlungsempfehlung 33
Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden
33
Die Bundes- und Landesregierungen und kommunale Verwaltungen (z.B. Gesundheitsämter) sollen Ansprechpartner*innen benennen, die in der Pandemie verantwortlich für Belange der Versorgung schwerkranker, sterbender und trauernder Menschen intern zuständig sind.
Umsetzungsbeispiele
Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).
Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.