Handlungsempfehlung 33

Benennung von für die Belange der Palliativversorgung verantwortlichen Ansprechpartner*innen in den Behörden

Umsetzungsbeispiele

Ambulante VersorgungStationäre Versorgung
i

Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderten­einrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht).

Alle Vorgaben werden gebündelt und leicht verständlich formuliert und an
stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung.

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Weitere Handlungsempfehlungen

1

Bestmögliche palliativmedizinische Behandlung von Patient*innen

2

Miteinbeziehung der Expertise und Ressourcen der spezialisierten Palliativversorgung

3

Vermeidung von Vereinsamung, Stigmatisierung und Unterversorgung