Handlungsempfehlung 28
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
28
Für die digitale Kommunikation im Patient*innen- und Angehörigenkontakt sowie für den Austausch zwischen Mitarbeitenden sollen die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste technische Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Endgeräte bereithalten.
Die Bundes- und Landesregierungen sollen datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Umsetzungsbeispiele
Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link).
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/ Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten.
Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden.
Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an.
Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen.
Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Weitere Handlungsempfehlungen
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
Handlungsempfehlung 28
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
28
Für die digitale Kommunikation im Patient*innen- und Angehörigenkontakt sowie für den Austausch zwischen Mitarbeitenden sollen die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste technische Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Endgeräte bereithalten.
Die Bundes- und Landesregierungen sollen datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Umsetzungsbeispiele
Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link).
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/ Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten.
Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden.
Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an.
Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen.
Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin bei der Erstellung und Umsetzung von Pandemieplänen
Handlungsempfehlung 28
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
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Für die digitale Kommunikation im Patient*innen- und Angehörigenkontakt sowie für den Austausch zwischen Mitarbeitenden sollen die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste technische Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Endgeräte bereithalten.
Die Bundes- und Landesregierungen sollen datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Umsetzungsbeispiele
Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link).
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/ Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten.
Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden.
Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an.
Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen.
Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Benennung und Miteinbeziehung von Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin in Krisenstäbe
Handlungsempfehlung 28
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
28
Für die digitale Kommunikation im Patient*innen- und Angehörigenkontakt sowie für den Austausch zwischen Mitarbeitenden sollen die Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste technische Voraussetzungen schaffen und die notwendigen Endgeräte bereithalten.
Die Bundes- und Landesregierungen sollen datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Umsetzungsbeispiele
Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link).
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/ Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten.
Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden.
Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an.
Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen.
Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben.