Handlungsempfehlung 9
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
9
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste dürfen den sterbenden Menschen nicht den Besuch und die Begleitung durch ihre Angehörigen verweigern – bei Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln:
Der Zugang ist frühzeitig zu gewährleisten (bei Verdacht auf eine nahende Sterbephase und möglichst bevor eine Kommunikation mit dem schwerkranken Menschen nicht mehr möglich ist).
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten
Weitere Handlungsempfehlungen
Gesonderte Regelungen für Palliativpatient*innen bei der Erstellung von Kontaktbeschränkungen
Handlungsempfehlung 9
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
9
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste dürfen den sterbenden Menschen nicht den Besuch und die Begleitung durch ihre Angehörigen verweigern – bei Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln:
Der Zugang ist frühzeitig zu gewährleisten (bei Verdacht auf eine nahende Sterbephase und möglichst bevor eine Kommunikation mit dem schwerkranken Menschen nicht mehr möglich ist).
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten
Besuchskonzepte für Angehörige
Handlungsempfehlung 9
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
9
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste dürfen den sterbenden Menschen nicht den Besuch und die Begleitung durch ihre Angehörigen verweigern – bei Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln:
Der Zugang ist frühzeitig zu gewährleisten (bei Verdacht auf eine nahende Sterbephase und möglichst bevor eine Kommunikation mit dem schwerkranken Menschen nicht mehr möglich ist).
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten
Ausreichend Schutzmaterial und Personal für Besuche von Angehörigen
Handlungsempfehlung 9
Ermöglichung des Besuches und der Begleitung durch Angehörige
9
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste dürfen den sterbenden Menschen nicht den Besuch und die Begleitung durch ihre Angehörigen verweigern – bei Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln:
Der Zugang ist frühzeitig zu gewährleisten (bei Verdacht auf eine nahende Sterbephase und möglichst bevor eine Kommunikation mit dem schwerkranken Menschen nicht mehr möglich ist).
Umsetzungsbeispiele
Einzelzimmer mit guter Lüftungsmöglichkeit und Einhalten der Hygienemaßnahmen, um gemeinsam Abschied nehmen zu können
Permanenter Aufenthalt bis zum Versterben ermöglichen (Gebäude/Zimmer wird nicht verlassen)
Testung aller Angehörigen
Ausnahmeregelungen für Besuche für alle Teammitglieder transparent kommunizieren, im Dokumentationssystem eintragen
Das Feiern von Festen ermöglichen
Angehörige konsequent bei ihrem Besuch begleiten