Handlungsempfehlung 17
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
17
Das Abschiednehmen von Verstorbenen (infiziert/nicht-infiziert) soll am Sterbeort oder im nahen Umfeld des Sterbens ermöglicht werden:
● Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen ermöglichen gemeinsames oder gestaffeltes Abschiednehmen auch durch mehrere Angehörige und informieren Angehörige frühzeitig über bestehende Regelungen.
● Bestatter*innen ermöglichen den Abschied.
● Politik und öffentliche Verwaltung schaffen in Verordnungen und Gesetzen die notwendigen Voraussetzungen
Umsetzungsbeispiele
Aufbahrungsraum in der Pathologie/Prosektur
Abschiedsraum auf Infektionsstation
Broschüre mit Anregungen für alternative Abschiedsrituale
Abschiednehmen von nicht-infizierten Verstorbenen ermöglichen
Weitere Handlungsempfehlungen
Möglichkeit der Teilnahme an Bestattungen
Handlungsempfehlung 17
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
17
Das Abschiednehmen von Verstorbenen (infiziert/nicht-infiziert) soll am Sterbeort oder im nahen Umfeld des Sterbens ermöglicht werden:
● Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen ermöglichen gemeinsames oder gestaffeltes Abschiednehmen auch durch mehrere Angehörige und informieren Angehörige frühzeitig über bestehende Regelungen.
● Bestatter*innen ermöglichen den Abschied.
● Politik und öffentliche Verwaltung schaffen in Verordnungen und Gesetzen die notwendigen Voraussetzungen
Umsetzungsbeispiele
Aufbahrungsraum in der Pathologie/Prosektur
Abschiedsraum auf Infektionsstation
Broschüre mit Anregungen für alternative Abschiedsrituale
Abschiednehmen von nicht-infizierten Verstorbenen ermöglichen
Anbieten bedarfsorientierter Unterstützung in der Trauer
Handlungsempfehlung 17
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
17
Das Abschiednehmen von Verstorbenen (infiziert/nicht-infiziert) soll am Sterbeort oder im nahen Umfeld des Sterbens ermöglicht werden:
● Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen ermöglichen gemeinsames oder gestaffeltes Abschiednehmen auch durch mehrere Angehörige und informieren Angehörige frühzeitig über bestehende Regelungen.
● Bestatter*innen ermöglichen den Abschied.
● Politik und öffentliche Verwaltung schaffen in Verordnungen und Gesetzen die notwendigen Voraussetzungen
Umsetzungsbeispiele
Aufbahrungsraum in der Pathologie/Prosektur
Abschiedsraum auf Infektionsstation
Broschüre mit Anregungen für alternative Abschiedsrituale
Abschiednehmen von nicht-infizierten Verstorbenen ermöglichen
Gewährleistung des Infektionsschutz der Mitarbeitenden
Handlungsempfehlung 17
Ermöglichung der Abschiednahme von Verstorbenen
17
Das Abschiednehmen von Verstorbenen (infiziert/nicht-infiziert) soll am Sterbeort oder im nahen Umfeld des Sterbens ermöglicht werden:
● Versorgende und Leiter*innen der Einrichtungen ermöglichen gemeinsames oder gestaffeltes Abschiednehmen auch durch mehrere Angehörige und informieren Angehörige frühzeitig über bestehende Regelungen.
● Bestatter*innen ermöglichen den Abschied.
● Politik und öffentliche Verwaltung schaffen in Verordnungen und Gesetzen die notwendigen Voraussetzungen
Umsetzungsbeispiele
Aufbahrungsraum in der Pathologie/Prosektur
Abschiedsraum auf Infektionsstation
Broschüre mit Anregungen für alternative Abschiedsrituale
Abschiednehmen von nicht-infizierten Verstorbenen ermöglichen