Handlungsempfehlung 26
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
26
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die bestehenden Angebote und Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung in Pandemiezeiten aufrechterhalten:
- Einsatzfähigkeit der allgemeinen Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichern.
- Einsatzfähigkeit der SAPV-Teams beibehalten, um die ambulante Versorgung zu gewährleisten und die stationäre Versorgung zu entlasten.
- Einsatzfähigkeit der Palliativdienste (Konsile) beibehalten, um die stationäre Versorgung auf allen Stationen (incl. ICU, Infektionsstationen) zu unterstützen.
- Einsatzfähigkeit der Palliativstation sichern, um die Betreuung der nicht-infizierten Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.
- Einsatzfähigkeit der Ehrenamtlichen/Hospizdienste zur Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen nach Möglichkeit aufrechterhalten.
Umsetzungsbeispiele
Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation
Telemedizin kann abgerechnet werden
Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung
Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz
Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten
Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen
Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird
Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.
Weitere Handlungsempfehlungen
Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung oder neuen Schaffung von Angeboten der Palliativversorgung
Handlungsempfehlung 26
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
26
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die bestehenden Angebote und Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung in Pandemiezeiten aufrechterhalten:
- Einsatzfähigkeit der allgemeinen Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichern.
- Einsatzfähigkeit der SAPV-Teams beibehalten, um die ambulante Versorgung zu gewährleisten und die stationäre Versorgung zu entlasten.
- Einsatzfähigkeit der Palliativdienste (Konsile) beibehalten, um die stationäre Versorgung auf allen Stationen (incl. ICU, Infektionsstationen) zu unterstützen.
- Einsatzfähigkeit der Palliativstation sichern, um die Betreuung der nicht-infizierten Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.
- Einsatzfähigkeit der Ehrenamtlichen/Hospizdienste zur Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen nach Möglichkeit aufrechterhalten.
Umsetzungsbeispiele
Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation
Telemedizin kann abgerechnet werden
Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung
Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz
Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten
Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen
Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird
Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.
Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation
Handlungsempfehlung 26
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
26
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die bestehenden Angebote und Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung in Pandemiezeiten aufrechterhalten:
- Einsatzfähigkeit der allgemeinen Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichern.
- Einsatzfähigkeit der SAPV-Teams beibehalten, um die ambulante Versorgung zu gewährleisten und die stationäre Versorgung zu entlasten.
- Einsatzfähigkeit der Palliativdienste (Konsile) beibehalten, um die stationäre Versorgung auf allen Stationen (incl. ICU, Infektionsstationen) zu unterstützen.
- Einsatzfähigkeit der Palliativstation sichern, um die Betreuung der nicht-infizierten Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.
- Einsatzfähigkeit der Ehrenamtlichen/Hospizdienste zur Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen nach Möglichkeit aufrechterhalten.
Umsetzungsbeispiele
Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation
Telemedizin kann abgerechnet werden
Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung
Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz
Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten
Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen
Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird
Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.
Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen
Handlungsempfehlung 26
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung
26
Leiter*innen der Einrichtungen/Dienste sollen die bestehenden Angebote und Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung in Pandemiezeiten aufrechterhalten:
- Einsatzfähigkeit der allgemeinen Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich sichern.
- Einsatzfähigkeit der SAPV-Teams beibehalten, um die ambulante Versorgung zu gewährleisten und die stationäre Versorgung zu entlasten.
- Einsatzfähigkeit der Palliativdienste (Konsile) beibehalten, um die stationäre Versorgung auf allen Stationen (incl. ICU, Infektionsstationen) zu unterstützen.
- Einsatzfähigkeit der Palliativstation sichern, um die Betreuung der nicht-infizierten Patient*innen weiterhin zu gewährleisten.
- Einsatzfähigkeit der Ehrenamtlichen/Hospizdienste zur Unterstützung der Patient*innen und Angehörigen nach Möglichkeit aufrechterhalten.
Umsetzungsbeispiele
Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation
Telemedizin kann abgerechnet werden
Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung
Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz
Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten
Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen
Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird
Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.