Handlungsempfehlung 26

Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote und Strukturen der Palliativversorgung

Umsetzungsbeispiele

Ambulante VersorgungStationäre Versorgung
i

Schulungen, virtuelle Teambesprechungen, Hygieneplan, Etablierung von Standardverfahren für den Umgang mit Verdachts-/ Infektionsfällen, Teamteilung, mobile Dokumentation

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Telemedizin kann abgerechnet werden

Bei Personalmangel/-überlastung kurzzeitige Reduzierung der Bettenbelegung im stationären Bereich zur Entlastung

Häufigere Testungen, bei Erkältungssymptomen tragen Angestellte über der FFP2-Maske einen weiteren Mundschutz

Testungen und Impfungen von Therapeut*innen, Ehrenamt etc., um Angebotsvielfalt aufrechtzuerhalten

Sonderregelungen für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit nach §39a SGB V für 2021 zur Vermeidung großer finanzieller Einbußen

Beschreibung der schnellen Entwicklung und Implementierung eines skalierbaren virtuellen Konsultationsmodells, das von ehrenamtlichen Palliativmediziner*innen betreut wird

Ehrenamtliche des Hospizdienstes der Klinik für Palliativmedizin haben den Status (ehrenamtlicher) Mitarbeitender des Krankenhauses und damit Zugangsmöglichkeiten (Mitarbeiterausweis, mit Krisenstab abgestimmte Hygieneregeln, die über das Intranet veröffentlicht wurden), erhalten Schutzausrüstung.

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Weitere Handlungsempfehlungen

27

Prüfung der Notwendigkeit zur Erweiterung oder neuen Schaffung von Angeboten der Palliativversorgung

28

Schaffung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die digitale Kommunikation

29

Kurzfristige Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzielle Ressourcen