Zu “Trauern in besonderen Zeiten”
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Setting: Ambulante Versorgung

Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, ambulanten Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime (Tagespflege), Einrichtungen der Eingliederungshilfe, SAPV-Teams, ambulante Hospizdienste

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Facharztpraxen nutzen die Vereinbarungen über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 219g Absatz 4 SGB V sowie die darin enthaltenen datenschutzrechtlichen Vorgaben

Entwicklung einer bundeseinheitlichen App für sichere Videokonferenzen zwischen Versorgenden und Patient*innen

Fachpraxen bieten verstärkt zusätzliche Telefonsprechstunden an

Routinehausbesuche sind gut virtuell zu machen, dadurch kann die Patient*innenversorgung aufrechterhalten werden

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Landesverbände Hospiz formulieren Arbeitshilfen/Anleitungen zu Vereinsrecht (Sonderregelungen), Datenschutz, Videokonferenzen, Besucherkonzepten

Weiterführende Links: Liste zertifizierter Videodienstanbietende der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Link)

Entwicklung von vorgefertigten Satzbausteinen für verschiedene Ebenen

In den Pandemieplänen feste Ansprechpartner*innen der Palliativmedizin sowie zur einrichtungsinternen Evaluation und Kommunikation der Palliativversorgung in Pandemiezeiten benennen

Konkrete Rückmeldung der Einrichtungsleiter*innen an Ministerien des Landes (Sozial, Gesundheit) zu Besuchsverbot, das zunächst in Einrichtungen auch für Sterbende galt, führten zu einer Lockerung der Zugangsbeschränkung, die in der Folgeverordnung festgehalten wurde

Entwicklung konsentierter Informationen (Vorlagen von Dachverbänden und Gesellschaften), die Einrichtungen als Textbausteine zur Verfügung gestellt und in eigene Aushänge und Konzepte eingearbeitet werden können

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