Zu “Trauern in besonderen Zeiten”
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Setting: Stationäre Versorgung

Krankenhäuser der Regel-, Schwerpunkt-, sowie der Maximalversorgung, Palliativstationen, Palliativdienste, stationären Hospize, Alten- und Pflegeheime

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Weitere Informationen: Pandemieplan für Einrichtungen (u.a. Krankenhäuser) zur Sicherstellung hochqualitativer Palliativversorgung unter Berücksichtigung von Mitarbeiterressourcen, Utensilien, Räumlichkeiten und Systemen (Sese, 2020, Arya, 2020 und Downar, 2020)

Konkrete Rückmeldung der Einrichtungsleiter*innen an Ministerien des Landes (Sozial, Gesundheit) zu Besuchsverbot, das zunächst in Einrichtungen auch für Sterbende galt, führten zu einer Lockerung der Zugangsbeschränkung, die in der Folgeverordnung festgehalten wurde

Entwicklung konsentierter Informationen (Vorlagen von Dachverbänden und Gesellschaften), die Einrichtungen als Textbausteine zur Verfügung gestellt und in eigene Aushänge und Konzepte eingearbeitet werden können

Kooperierende stationäre Hospize und Palliativstationen in anderen Krankenhäusern übernehmen innerhalb von drei Tagen die Patienten einer schließenden Palliativstation

Nutzung der Landesverbände z.B. von DGP oder SAPV

DHPV und Landesverbände handeln für die ambulanten Hospizdienste mit den Krankenkassen Sonderregelungen zur Förderung nach §39a SGB V aus

Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen bietet Videokonferenzen zur Vernetzung

Regionale Vernetzungstreffen (der ambulanten Hospizdienste, Trauernetzwerk, Runder Tisch Palliativversorgung und Hospizarbeit) finden per Video-/Telefonkonferenz statt

Einbezug der Mitarbeitenden der FQA (Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht)

Stationäre Hospize gesandt zur gemeinsamen Abstimmung

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