Mitarbeitende des Klinikums unterliegen nicht dem Besuchsverbot
Ehrenamtliche des Hospizdienstes (Teil der Klinik für Palliativmedizin) unterliegen als Mitarbeitende des Klinikums nicht dem Besuchsverbot und können auch außerhalb der Palliativstation im Haus begleiten ohne damit Angehörigen, die in der Sterbephase begleiten dürfen, die Besuchsmöglichkeit zu nehmen.